BVfK - Wochenendticker 8. September 2018

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

---

Fahrverbot für Frankfurt: Gerichtsentscheidungen und Berichterstattung sind maßgebliche Ursache für die dramatische Wert-Vernichtung an Deutschlands Automobilebestand.

 

Warnmeldung: Hyundai mahnt erneut ab!

 

Karpinski: „Diskriminierung von Dieselfahrern und Kfz-Unternehmen“

 

Heycar holt Page von AutoScout24.

 

Mobile-de sucht einen neuen Chef. Handel kritisiert Preiserhöhung. 

 

Informationen unseres Kooperationspartners ACD Berich.de

 

Informationen unseres Kooperationspartners Santander Consumer Bank

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WBMC: Mit den BVfK-Kollegenangeboten Spezial über 800 Händler erreichen

 

WBMC: Aktuelle Fahrzeugangebote. 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Umsatzsteuerrecht: BFH-Urteil als rettender Strohhalm für Vorsteuerabzug!

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

das Amt eines Verbandsvorsitzenden verlangt Contenance, auch wenn man am liebsten seine Wut über solche Richter, die sich auf Veranlassung der Deutschen Umwelthilfe anmaßen, über Fahrverbote zu entscheiden, laut herausrufen würde.

Wenn unser Freund und Förderer, wie auch Autorechtstags-Erfinder und -Kopf Dr. Reinking den Arbeitstitel „Wege aus der Dieselkrise“ vorschlägt, dann möchte man am liebsten als erstes ein Berichterstattungsverbot über solche Urteile, wie die des Verwaltungsgerichts Wiesbaden über in Frankfurt zu verhängende Fahrverbote vorschlagen. Denn solche Prozesse, wie auch die Berichterstattung darüber sind maßgebliche Ursache für die dramatische Wert-Vernichtung an Deutschlands Automobilebestand.

Das Ganze - und das sehen wir in Hamburg - mit keinem oder negativen Ergebnis für die Umwelt.

Aber so etwas auszusprechen ziemt sich wie gesagt nicht und daher bleibt nicht mehr, als festzustellen, dass längst nicht mehr die Missetaten von Autokonzernführern für den fortgesetzten Schaden verantwortlich sind, sondern diese unsägliche Verquickung von dem Miniverein DUH, Richtern, die nicht um ihre Existenz kämpfen müssen und Journalisten, bei denen Auflage und Klickzahlen über alles geht.

Ach ja, über Journalisten darf man natürlich auch nicht schimpfen, wenn man nicht in die rechte Ecke geschoben werden will. In dem Zusammenhang möchte man allerdings dennoch die Frage stellen, was so wichtig an der Nachricht ist, dass sie sogar zur Eilmeldung wird, dass 34 AFD-Mitglieder aus dem ADAC ausgetreten sind, weil in einem Werbevideo das Autoclubs ein deutscher Gartenzwerg explodiert.

Zu den grundsätzlichen Tugenden eines Verbandsvorsitzenden zählt allerdings auch eine komplexe Betrachtung mit einer gesunden Distanz, die letztendlich dazu führt, dass so mancher Sturm nur einer im Wasserglas ist und sich so manches wieder beruhigt und normalisiert.

Dazu wird nach fester Überzeugung des BVfK auch die Dieselnachfrage zählen, denn was objektiv von hoher Qualität, Umwelt- und Ressourcen-schonend ist, kann nicht durch Abmahnabzocker im grünen Mäntelchen, Schreiberlingen mit Inhalten, die morgen wieder vergessen sind und vereinzelten Richtern, die scheinbar, obwohl meist selbst Diesel-fahrend, von Ideologie und Emotionen getrieben sind, nicht dauerhaft schlecht geredet werden.

Am Ende werden wir sagen: Das hat alles sehr weh getan und viel Geld gekostet, aber es ist vorbei.

Dann allerdings haben wir sicherlich wieder neue Aufgaben, um die wir uns weiter dann weiter nach dem Motto kümmern:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

---

Warnmeldung: Hyundai mahnt erneut ab!

Warnmeldung: Hyundai mahnt erneut ab! Der Ärger mit dem südkoreanischen Autohersteller reißt nicht ab. Nun werden freie Händler angegriffen, wenn sie Hyundai Neufahrzeuge mit der üblichen Herstellergarantie anbieten. Hyundai ist der Meinung, dass dann der seit 1. März 2017 in vielen Garantieheften erwähnte Garantieausschluss gilt, der besagt, dass Neufahrzeuge, die nicht direkt beim Hyundai-Vertragshändler gekauft werden, keine Herstellergarantie haben. Der …

Weiterlesen.

---

Aus den Medien:

+++ Automobilwoche: Mobile-de sucht einen neuen Chef. Handel kritisiert Preiserhöhung. BVfK: Händler wollen auf Mobile verzichten oder ihren Bestand dort reduzieren.

Diesen Artikel gibt es nicht online. Daher ggf. Heft anfordern: >>> Automobilwoche-lesen-Schnupperabo

---

Informationen unseres Kooperationspartners ACD Berich.de

Informationen unseres Kooperationspartners ACD Berich.de - die Neuwagenvermittlungsplattform „Damit Sie mit Neuwagen Geld verdienen“ so Thorsten Jänig von ACD bieten wir jetzt die Neuwagenvermittlung jetzt mit kostenloser Basisversion und Rabatten bis zu 40% an. Speziell für BVfK-Mitglieder bieten wir zusätzlich: ACD-Flattarif jetzt 3 Monate kostenlos testen (inkl. eigenen Neuwagen-Webshop und Hotline Service). Am Ende der Testphase kann jedes BVfK Mitglied …

Weiterlesen.

Das Anmeldeformular finden Sie hier: >>>ACD Berich.de Informationen (Bitte loggen Sie sich vorher auf www.bvfk.de ein) oder zum Download unter www.acd-berich.de.

---

Informationen unseres Kooperationspartners Santander Consumer Bank

Sonderkonditionen  belohnen BVfK-Partner für gute Zusammenarbeit und gelten ab sofort bis zum 31.12.2018.

Wieder einmal zahlt sich für die BVfK-Partner die intensive und jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserem Bankenpartner Santander in besonderem Maße mit attraktiven Sonderkonditionen aus.

Nutzen Sie ab sofort für alle Neu-, Vorführ- und Gebrauchtwagen die ab sofort geltenden Sonderkonditionen: Santander Classic Premium / Santander Budget Premium und machen Sie die Kfz-Finanzierung für Ihre Kunden so einfach wie möglich!

Genaue Detailinfomationen entnehmen Sie bitte folgendem Link:

>>>Santander Sonderkonditionen (Bitte loggen Sie sich vorher auf www.bvfk.de ein)

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Santander Händler-Berater oder an w.vasen@bvfk.de

---

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Mit den BVfK-Kollegenangeboten Spezial über 800 Händler erreichen

 

Sie möchten Ihren BVfK-Händlerkollegen ein ganz besonderes B2B-Fahrzeugangebot machen?

Dann nutzen Sie einfach die E-Mail Funktion unserer Plattform Whobuysmycar.de und erreichen Sie per Knopfdruck mit nur einer E-Mail fast 900 Ihrer Händlerkollegen. Die Fahrzeuge können Sie bereits beim Import Ihres Autoscout-Fahrzeugbestands in unser System für den Kollegenverteiler auswählen oder aber jederzeit in der Detailansicht Ihrer Fahrzeuge auf Whobuysmycar.de, egal ob importiert oder manuell eingegeben. Neben einem zusätzlichen Bemerkungsfeld zu jedem Fahrzeug, lassen sich auch die B2B und B2C-Fahrzeugpreise frei editieren, damit Sie ihren Kollegen auch ein richtig gutes Angebot machen können. 

Die Mail an den Verteiler wird automatisch vom System in ein ansprechendes Design gebracht und die Betreffzeile der E-Mail für alle als BVfK-Kollegenangebot erkennbar gemacht.

Die Kosten für die E-Mail "BVfK-Kollegenangebote Spezial", die Sie über WBMC versenden können, belaufen sich auf 1,- EUR pro angebotenem Fahrzeug. Mehrere Fahrzeuge pro Mail sind natürlich auch möglich. 

Die Fahrzeuginserate, welche als BVfK-Kollegenangebote Spezial versendet worden sind, werden zusätzlich in den Listenansichten der Plattform mit einem Banner gekennzeichnet. (Siehe Bild rechts) Somit stolpert man automatisch darüber. Auch die Suchfilter werden in Kürze noch um die Kriterien „B2B-Angebote“ und „Kollegenangebote Spezial“ erweitert.  

Helfen Sie uns unsere Plattform noch besser zu machen

Damit wir Ihnen ein Werkzeug bieten können, was Ihren Vorstellungen voll und ganz entspricht, brauchen wir Ihre Meinungen, Anregungen und auch Kritik. Teilen Sie uns mit, was wir noch verbessern, ändern oder hinzufügen sollen, um ein gut funktionierendes und für alle Händlern brauchbares System zu schaffen. Schreiben Sie uns Ihre Gedanken und Vorschläge jederzeit gern an: m.manthey@bvfk.de

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

---

Aktuelle Fahrzeugangebote auf WhoBuysMyCar

Probleme bei der Darstellung der Fahrzeugangebote? Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an.

 
 

Ford-Fiesta 1.5 TDCi MT (75 PS / 55 KW)

EZ: 2015
km-Stand: 60000

B2B Preis:

€ 6.600

 
 
 
 

Kia-Optima 2.0 T-GDI AT (245 PS / 180 KW)

EZ: 2017
km-Stand: 20000

B2B Preis:

€ 28.450

 
 
 
 

Skoda-Citigo 1.0 ASG Green Tec (75 PS / 55 KW)

EZ: 2018
km-Stand: 0

B2B Preis:

€ 10.115

 
 
 
 

Volkswagen-Tiguan 1.4 TSI MT (150 PS / 110 KW)

EZ: 2018
km-Stand: 0

B2B Preis:

€ 39.990

 
 
 
 

Fiat-Doblo 1.4 MT (95 PS / 70 KW)

EZ: 2018
km-Stand: 0

B2B Preis:

€ 12.990

 
 
---

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Umsatzsteuerrecht: BFH-Urteil als rettender Strohhalm für Vorsteuerabzug!

Selbst bei unvollständiger Rechnung kann unter Umständen die Vorsteuer geltend gemacht werden!

Der Fall taugt nicht als Paradebeispiel für vorbildliche Geschäftsführung: Ein Autohändler hatte bei einem Kollegen gleich mehrere Fahrzeuge eingekauft. Leider ließ er bei der Abwicklung der Geschäfte die nötige Sorgfalt vermissen. Er übersah, dass auf den Rechnungen zwingend erforderliche Angaben fehlten. Es fehlte nicht nur die Steuernummer des Verkäufers, sondern auch der Zeitpunkt der Leistung.

Der beanspruchte Vorsteuerabzug wurde von der Finanzverwaltung deswegen nicht gewährt. Da half es auch nicht, dass der Händler korrigierte Rechnungen mit Steuernummer des Verkäufers nachreichte. Die versäumte Angabe des Leistungszeitpunkts wog zu schwer. Über das FG München traf man sich letztlich vor dem BFH. Dort wurde die Revision des Finanzamts zurückgewiesen.

Nach Auffassung des BFH durfte sich das Finanzamt nicht damit begnügen, nur die Rechnung  auf gesetzlich zwingende Angaben zu prüfen. Vielmehr müssten alle zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen berücksichtigt werden. Aus der Patsche half dem Händler, dass die Rechnungen zwar nicht mit Leistungs-, wohl aber mit  Ausstellungsdaten versehen waren. Dies genüge laut BFH, sofern aufgrund der Gesamtverhältnisse davon ausgegangen werden könne, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung erbracht worden sei. Der BFH hielt die Lieferung von Fahrzeugen zu Recht für „einmalige Liefervorgänge“, die branchenüblich mit oder im Zusammenhang mit der Rechnungserteilung ausgeführt werden.

(BFH, Urt. v. 01.03.2018 – V R 18/17)

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

Das Urteil hilft insbesondere bei Geschäften, bei denen eine vollständige Rechnung vom Verkäufer nicht zu erlangen ist. Dennoch sollten es Händler nie soweit kommen lassen, auf dieses Urteil zurückgreifen zu müssen. Denn grundsätzlich bleibt die Angabe des Leistungszeitpunkts weiterhin eine zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs. Achten Sie daher stets darauf, dass diese Pflichtangabe vorhanden ist, und fordern andernfalls eine berichtigte oder ergänzte Rechnung beim Verkäufer an. 

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

---

Termine:

11. - 15. September 2018‎  Automechanika. BVfK-Mitglieder mit eigener Werkstatt erhalten Freikarten https://automechanika.messefrankfurt.com/frankfurt/de

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

---
---